Thomas Seidel | Notar
Notar & Rechtsanwalt für
Eheverträge
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Willkommen bei Notar Thomas Seidel in Norderstedt bei Hamburg
Sie suchen einen kompetenten und dienstleistungsorientierten Notar in Norderstedt bei Hamburg? Schön, dass Sie mich gefunden haben.
Als Notar berate und vertrete ich meine Klienten in allen notariellen Angelegenheiten. Für viele besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte ist nach deutschem Recht eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben. Dies betrifft insbesondere auch Eheverträge.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Rechte und Pflichten in der Ehe, ja natürlich, aber was soll der Notar dabei??
Auch das glücklichste Paar lebt in einer Welt, die von Vorschriften und Gesetzen geregelt wird. Ob verheiratet oder in einer Partnerschaft, ob mit gemeinsamen oder adoptierten Kindern, ob in einer Patchwork Beziehung oder einer Wohngemeinschaft, überall sind bestimmte Regeln zu befolgen, die unsere Gesetze bestimmen, die Gesellschaft vorgibt oder auch das Gewohnheitsrecht regelt.
Genauso ist nicht nur das gemeinschaftliche Leben sondern auch eine eventuelle Trennung vom geregelt.
Wer sich aber nicht über das geltende Recht informiert, kann möglicherweise böse Überraschungen erleben.
Viele Paare lassen sich deshalb beraten. Ihr Notar kennt die gesetzlichen Vorschriften und Fußangeln und wird sie kompetent informieren. Falls die gesetzlichen Vorschriften nicht ihre persönlichen und z.B. ihre finanziellen Verhältnisse regeln, können abweichende individuelle Vereinbarungen zwischen den Partnern getroffen werden. Ihr Notar skizziert mit ihnen gemeinsam den Gestaltungsspielraum, zeigt Lösungsmöglichkeiten auf und gestaltet einen rechtssicheren Vertrag.
Zunächst einmal lebt jedes Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Darüber hinaus sind sind aber, je nach Vermögen, persönlicher Situation oder Lebenszielen andere Arten der finanziellen Gemeinschaften denkbar. Ihr Notar berät sie kompetent auch über Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Viele schwierige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig befassen sollten. Doch was ist zu tun? Sicher haben Sie schon einmal von einem Ehevertrag gehört. Aber was steckt dahinter? Reicht es, irgendeinen Vordruck zu unterschreiben oder benötigen Sie eine individuelle Lösung?
Ihr Notar kann Ihnen helfen: Beratung inklusive.
Was ist eine Zugewinngemeinschaft?
Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen, auch Vermögen, dass er nach der Eheschließung bekommt! Deshalb haftet auch jeder nur für seine eigenen Schulden. Allerdings! wer einen Kreditvertrag mit dem Partner unterschreibt, erwirbt eigene Schulden und haftet! Hier ist deshalb Aufmerksamkeit geboten.
Am Ende der Zugewinngemeinschaft, z.B. im Falle einer Scheidung, wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Die Vermögensentwicklung wird ausgerechnet und wer mehr angespart hat als der andere, muss einen Ausgleich in der Höhe der Hälfte des höheren Zugewinns zahlen.
Erbe oder Schenkungen gelten nicht als Zugewinn, lediglich eine etwaige Wertveränderung dieser, z.B. bei Immobilien oder Betriebsvermögen.
Was ist eine Gütertrennung?
Hier entfällt jeglicher Zugewinn. Es gibt keine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Partners. Hier kann es jedoch zu steuer- und/oder erbrechtlichen Nachteilen kommen.
Was ist eine Gütergemeinschaft?
In diesem Fall bilden die Partner gemeinschaftliches Vermögen und haften gemeinschaftlich für alle Verbindlichkeiten. Es gibt aber zahlreiche Komplikationen und Nachteile. Die Gütergemeinschaft sollte nur in wirklich passenden Fällen vereinbart werden.
Was ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft?
Alle Vorteile des gesetzlichen Güterstandes bleiben erhalten, werden aber den individuellen Bedürfnissen angepasst. Hier kann vereinbart werden, dass z.B. Wertveränderungen bei bestimmten Vermögensteilen, z.B. Betriebsvermögen, ausgenommen werden. Häufig ist dies die gerechtere Lösung im Vegleich zur Gütertrennung mit all ihren Nebenwirkungen.
Das muss man beachten!
Während der Ehe – auch während einer Trennung – können beide Partner verlangen, dass der andere finanziell für ihn einsteht, egal in welchem Güterstand man lebt!
Jede Ehe ist auch eine Versorgungsgemeinschaft! Das Gesetz bestimmt, dass Altersvorsorge, ganz besonders Rentenansprüche, im Scheidungsfall ausgeglichen werden. Dies ist der Versorgungsausgleich.
Was ist ein Versorgungsausgleich?
Ein Versorgungsausgleich ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Partner wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder keine oder nur geringe(re) Möglichkeiten hatte, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben. Hier ist zu beachten, dass es zu ungerechten Ergebnissen kommen kann, wenn ein Partner Rentenansprüche erworben hat, der andere aber über angespartes Vermögen gesichert werden soll. Das Gesetz erlaubt individuelle Gestaltungen.
Was ist im Falle einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung ist grundsätzlich jeder für sich allein verantwortlich.
Jedoch ist eine Ehe auch eine Versorgungsgemeinschaft. Das Gesetz sieht deshalb In bestimmten Fällen gesetzliche Unterhaltsansprüchen vor. (siehe auch Versorgungsausgleich) Hier bestimmen der Lebensstandard des Paares, der Bedarf des einzelnen sowie die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen die Höhe des Unterhaltes. Das Gesetz regelt im Einzelnen wie Einkünfte des Berechtigten anzurechnen sind.
Durch einen Ehevertrag, eine Trennungs- oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Ansprüche im Falle einer Scheidung (oder in einer Ehe) individuell geregelt werden. Es darf aber natürlich niemand auf Kosten der Allgemeinheit, des Partners oder der Kinder aus seine Verantwortung fliehen. Deshalb bestimmt der Gesetzgeber strenge Anforderungen an derartige Verträge und fordert, dass Unterhaltsvereinbarungen notariell beurkundet sein müssen.
Kompetent
Anwaltsnotare müssen in Deutschland unter anderem eine notarielle Fachprüfung ablegen und sich jährlich fortbilden, um als Notar arbeiten zu dürfen.
Persönlich
Ich bin Ihr einheitlicher Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten – Ihr Notar. Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes. Meine Aufgabe ist es, alle Beteiligten neutral und unparteiisch zu beraten.
Verständlich
Ich verstecke mich nicht hinter kompliziertem Juristen-Deutsch, sondern komme auf den Punkt. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, habe ich es noch nicht gut genug erklärt.
Serviceorientiert
Als Notar ist es mein Anspruch, meinen Klienten qualitativ hochwertige, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und diese auch effizient und zügig umzusetzen. Auch Fragen zu Kosten beantworte ich Ihnen gern.

Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie bei der Wahl „Ihres“ Notars völlig frei sind? Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie können sich also den Notar aussuchen, dem Sie am meisten vertrauen. Falls Sie also nicht in Norderstedt wohnen sollten, dürfen Sie dennoch gerne zu mir kommen. Die Kosten für die notatielle Tätigkeit richten sich nach dem Gesetz und sind bei allen Notaren gleich.
Tätigkeitsgebiete des Notars
Als Notar berate ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
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Angenehme Beratung auf Augenhöhe. Herr Seidel hat meine Wünsche schnell verstanden, hilfreiche Empfehlungen ausgesprochen und konkrete Hinweise gegeben worauf man zu achten hat und vor allem warum. Komplexe Sachverhalte wurden verständlich und auf den Punkt rübergebracht. Gerne wieder!
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