
Hinweise zur GmbH Gründung beim Notar in Norderstedt
Endlich eigene Ideen verwirklichen, etwas besser machen, richtig Geld verdienen, der Umwelt helfen. Eine Möglichkeit tut sich auf und Sie wollen sich selbständig machen. Was muss ich alles beachten? Woher kommt das Geld für meine Geschäftsidee? Was ändert sich für mich bei Steuern und Versicherungen? Wie setze ich meine Ideen um?
Am Anfang sollten Gespräche mit einem Steuerberater, mit Ihrer Bank, (mit Ihrem Partner!) und mit einem Notar stehen. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist vielfach entscheidend für alle anderen genannten Fragen. Ihr Notar hilft Ihnen und begleitet Sie mit Ihrem Steuerberater durch die GRÜNDUNGS- und AUFBAUPHASE Ihres Unternehmens.
Ihr Notar hilft und berät Sie kompetent bei der Wahl der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsformen und Sie müssen entscheiden, ob Sie als Einzelperson Ihr Unternehmen alleine führen oder mit anderen einen neuen Unternehmensträger gründen. Ihr Notar berät Sie über alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. E
Weiterhin sind Fragen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Was ist ein Unternehmensträger?
Unternehmensträger ist, wem Rechte und Pflichten aus dem Unternehmen juristisch zugeordnet werden: z.B. eine Einzelperson, eine Gesellschaft, eine Genossenschaft, ein Verein oder eine andere Körperschaft. Die Auswahl an Rechtsformen ist groß. Sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen, börsennotierten Aktiengesellschaft.
Die Auswahl an Rechtsformen ist groß: Sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft.
Der einfachste Einstieg ist, das Unternehmen als als Kauffrau oder Kaufmann selbst zu führen. Kauffrau oder Kaufmann wird jeder Gewerbetreibende -außer bei Kleinstbetrieben- automatisch. Wer so kraft Gesetzes Kauffrau oder Kaufmann ist, muss seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zum Handelsregister anmelden.
Was ist eine Firma?
Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften haben einen besonderen Namen, unter dem sie am Rechtsverkehr teilnehmen, die Firma. Eine Firma kann den Namen des Inhabers verwenden, auf den Unternehmensgegenstand hinweisen oder eine Fantasiebezeichnung sein. Der Rechtsformzusatz zeigt an, dass hinter „Blume e. Kfr.“ eine eingetragene Einzelkauffrau und hinter „DNOTV GmbH“ eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht. Die Industrie- und Handelskammer vor Ort gibt Hinweise, ob eine Firma zulässig ist. Wer nicht rechtzeitig fragt, muss vielleicht eine neue Homepage Domain finden, da der gewählte Name ggf. nicht zulässig ist.
Der Notar berät Sie, ob eine Eintragungspflicht besteht, ob -im Falle eines Kleinstbetriebes- eine freiwillige Eintragung sinnvoll ist oder die mit der Eintragung verbundenen Pflichten die Vorteile überwiegen. Unabhängig von der Eintragung ist: Einzelkaufleute haften mit ihrem gesamten Vermögen.“
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis über die eingetragenen Kaufleute und Unternehmen. Es wird von den örtlich zuständigen Amtsgerichten in elektronischer Form geführt und besteht aus der Abteilung -A- für Einzelkaufleute und Personengesellschaften sowie der Abteilung -B- für Kapitalgesellschaften. Jeder kann das Handelsregister -ohne Angabe von Gründen- einsehen. Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, das heißt, jeder kann sich darauf verlassen, dass das, was im Handelsregister steht, auch richtig ist.
Personengesellschaft
Mehrere Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen.
Die wichtigsten sind: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Angehörige freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater) können zudem eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Für die Verbindlichkeiten eine Personengesellschaft haftet zum einen das Gesellschaftsvermögen, zum anderen müssen auch die Gesellschafter grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft einstehen. Diese Haftung ist bei der KG für die Kommanditisten auf die im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt. Den notwendigen Gesellschaftsvertrag können Sie in den meisten Fällen formlos abschließen.
Wegen der kompetenten Beratung und der besonderen Rechtssicherheit lassen viele Gesellschafter ihren Vertrag trotzdem von einem Notar entwerfen und beurkunden.
Was ist ein Gesellschaftsvertrag?
Ein Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sind das Grundgesetz einer Gesellschaft. Der Vertrag regelt alle wichtigen Fragen. Er legt fest, wir die Gesellschaft heißt (Firma), wo sie ihren Sitz hat und welchen Zweck sie verfolgt, wer die Entscheidungen trifft, ggf. mit welcher Mehrheit. Wer vertritt die Gesellschaft nach außen? Wie soll der Gewinn der Gesellschaft verwendet oder verteilt werden? Welche Leistungen muss wer erbringen? Was geschieht wenn ein Gesellschafter verstirbt oder ausscheiden will?
Ein guter Gesellschaftsvertrag nutzt die besondere Flexibilität der Personengesellschaft für individuelle Gestaltungen. Je nach Branche, je nach Verhältnis der Gesellschafter zu einander, abhängig von ihrer Anzahl und ihren Zielen können andere Regelungen zweckmäßig oder notwendig sein. Ein guter Gesellschaftsvertrag kann Streit unter den Gesellschaftern verhindern, er schützt das Unternehmen und sichert Arbeitsplätze.
Hier fachkundigen Rat einzusparen zahlt sich daher langfristig nicht aus.
Kapitalgesellschaft
Die Alternative zur Personengesellschaft genauso wie zur Tätigkeit als Einzelkaufmann ist eine Kapitalgesellschaft. Allein oder auch mit mehreren, mit Hilfe eines Notars ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), auch in der Variante der Unternehmensgesellschaft (UG) oder auch Aktiengesellschaft (AG) schnell entstanden. Mit der Eintragung des Gesellschaft in das Handelsregister entsteht eine juristische Person. Diese hat eigene Rechte und Pflichten. Für die Gesellschafter ist das ein großer Vorteil – sie haften nicht mehr selbst. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft können Gläubiger nur auf deren Vermögen zugreifen. Auch wenn die Gesellschaft insolvent wird, ist zwar die Beteiligung an der Gesellschaft wertlos, aber den Gesellschaftern bleibt ihr Privatvermögen erhalten. Deshalb greift die Haftungsbeschränkung auch erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Da dies meist einige Tage, unter Umständen auch Wochen dauert, kann es sinnvoll sein, statt der Neugründung einer GmbH den Kauf einer sogenannten Vorratsgesellschaft, die bereits im Handelsregister eingetragen ist. Darunter versteht man eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, die zwar gegründet ist, aber noch keinerlei geschäftliche Tätigkeiten aufgenommen hat und noch nur als Hülle besteht. Damit könnten Sie gleich nach der Beurkundung des Kaufvertrages starten. Ihr Notar kann Sie auch in diesem Fall fachkundig beraten.
Vorsicht!
Wer die Eigenständigkeit der Kapitalgesellschaft nicht beachtet, also etwa Vermögenswerte vermischt oder etwa die GmbH ausblutet, verliert die Haftungsbeschränkung!
Auch wer eine persönliche Sorgfaltspflicht verletzt und andere schädigt, haftet selbst. Gegen diese Haftung hilft keine GmbH; hier kann nur eine Versicherung schützen. Seien Sie auch bei Bürgschaften und Schuldübernahmen für Ihre Gesellschaft vorsichtig – durch solche Unterschriften setzen Sie auch Ihr Privatvermögen dem Gläubigerzugriff aus.
GmbH, AG und UG
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) müssen die Gesellschafter (mindestens 2) mindestens 25.000 € als Stammeinlage aufbringen.
Für eine AG (Aktiengesellschaft) müssen für mindestens 50.000 € Aktioen gezeichnet werden. Unter dem Begriff Zeichnen versteht man die Verpflichtung zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu ausgegebener (emittierter) Wertpapiere (Aktien).
Zur Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) als ‚kleine Schwester‘ der GmbH genügt theoretisch 1 Euro, jedoch sind die 25.000 € Stammkapital aus den Gewinnen der Gesellschaft anzusparen. Das aufgebrachte Stammkapital wird nicht zur Seite gelegt sondern wird für Gründungskosten, Fahrzeug, Maschinen etc. verwendet.
Anstelle von Geld sind auch Sacheinlagen wie Auto, Immobilie oder Maschinen denkbar, über die Förmlichkeiten informiert Sie Ihr Notar.
Die Auswahl an Rechtsformen ist groß und kann individuell zugeschnitten werden. Am bekanntesten und vorteilhaftesten ist die GmbH & Co KG. Diese bietet die Vorteile einer Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung!) mit denen einer Personengesellschaft (weitgehend freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, unter Umständen auch der Besteuerung!).
Ein Beispiel: 2 Unternehmer gründen eine GmbH. Zusammen mit der GmbH gründen sie zusätzlich eine Kommanditgesellschaft (KG). Allerdings haftet nur dioe GmbH mit ihrem gesamten Vermögen, die beiden Unternehmer sind nur Kommanditisten, sie können nur in Höhe der von ihnen bestimmten Summe, (z.B. 250 €) in Anspruch genommen werden.

Einen Notar zur Gründung einer GmbH hinzuziehen
Schnell, einfach, zuverlässig.
Um Ihnen die Beauftragung des Notars mit der Errichtung Ihrer GmbH so komfortabel wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, den Auftrag zu erteilen und uns die nötigen Informationen zu übermitteln. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Onlinefragebogen auf unserer Website ausfüllen. Dieser ist dynamisch programmiert, sodass Ihnen auf der einen Seite stets nur die Fragen angezeigt werden, die für Ihren Fall wirklich relevant sind, auf der anderen Seite aber sichergestellt ist, dass nichts übersehen wird und wir für Sie die Urkunde erstellen können, die am Besten auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Selbstverständlich können wir Sie bei der Auftragserteilung auch unterstützen. Rufen Sie uns einfach an unter 040 320 46 390
Noch Fragen?
Sie sind sich noch nicht sicher und möchten vor der verbindlichen Beauftragung einer GmbH Gründung erst einmal unverbindlich mit einem Notar sprechen? Kein Problem. Rufen Sie uns gern an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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GmbH Gründung
Notarkosten bei der GmbH Gründung
Die Kosten für die Unternehmensgründung beim Notar sind gesetzlich festgelegt
Die Notargebühren für die Unternehmensgründung einer GmbH, einer UG, einer AG, einer GmbH & Co KG sind für alle Notare in Deutschland gesetzlich festgelegt. Jeder Notar kostet also gleich viel. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) detailliert festgelegt. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind dem Notar gesetzlich verboten.
Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.
Die Kosten für eine typische Gesellschaftsgründung vom Notar sollen anhand des folgenden Beispiels veranschaulicht werden. Gern können wir Ihnen die voraussichtlichen Gebühren für Ihre Firmengründung beim Notar auch konkret ausrechnen. Sprechen Sie uns einfach an.
Notargebühren bei der Errichtung einer GmbH
Beispiel 1: (folgt…) |
… |
Achtung
Für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben zu notariellen Gebühren auf dieser Website wird keine Haftung übernommen. Die Kosten richten sich nach der zum Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts jeweils gültigen Fassung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Auf die Höhe dieser Kosten haben wir keinen Einfluss.
Falls Sie ein konkretes Anliegen haben, sprechen Sie uns gern an. Wir werden Ihnen dann die voraussichtlich Gebühren für Ihren konkreten Einzelfall ausrechnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu einer Firmengründung
Was muss ich im Vorfeld beachten?
Ihre Firma ist der Ausdruck Ihrer Persönlichkeit und sichert die Abgrenzung zu anderen Gewerbetreibenden. Es ist Ihr Kennzeichen im Geschäftsverkehr und stellt bei veränderten Rahmenbedingungen eine Konstante dar.
Am Anfang steht die Anfrage bei der Handelskammer, ob der gewählte Name zulässig ist, das heißt, ob bereits eine andere Firma gleich- oder ähnlich lautend bereits im Handelsregister eingetragen ist. Auch Irreführungen sind unzulässig, wenn z.B. der Name Ihrer Firma nichts mit der Tätigkeit des Unternehmens zu tun hat.
Ihr Notar berät Sie gern und übernimmt die Abstimmung mit der Handelskammer.
Weitere Hürden können sich durch die zuständigen Behörden ergeben. Es gibt zwar die Gewerbefreiheit in Deutschland, aber für viele Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich. (für eine Gaststätte z.B. Gewerbeschein, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, polizeiliches Führungszeugnis, Gaststättenunterrichtungsnachweis, Gesundheitszeugnis und Hygienebelehrung, Lebensmittelhygieneschulungsnachweis, Schanklizenz, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, ggf. Antrag auf Bewirtung im Freien, Gewerbeversicherung).
Darf ich herstellen und vertreiben was ich will?
Parallel zur firmenrechtlichen Zulassung wird dringend empfohlen, auch mögliche Markenrechtsverletzungen zu überprüfen. So könnte Ihre Produktauswahl geschützte Marken und/oder Gebrauchsmuster verletzen, z.B. wenn Ihre Firma den Produktnamen eines bekannten Herstellers verwendet. Dies kann teure Schadenersatz- und Abwehransprüche nach sich ziehen.
Worauf muss ich achten, wenn ich Geschäftspartner habe?
Wer gemeinsam mit anderen eine Firma gründen möchte, sollte bereits in der Gründungsphase überlegen, wer welche Anteile halten soll, wer welchen Funktion übernimmt, ob ggf. jemand ein stärkeres Stimmrecht bekommt, ob jemandem ‚besondere‘ Rechte eingeräumt werden. Weiterhin ist wichtig, ob Sie selbst oder ein Dritter die Geschäfte führen, ein Gremium die Geschäfte ‚überwacht‘ oder Ausschüsse einzelne Geschäftsfelder betreuen sollen. Was soll passieren, wenn ein Geschäftspartner ausscheidet (Abfindung) oder verstirbt (Erbe)? Ihr Notar berät Sie gerne und kompetent!
Unternehmensnachfolge, heute schon an morgen denken?
Heute sind Sie ein erfolgreicher Jungunternehmer, aber was ist in 30 oder 40 Jahren, was passiert, wenn Sie einen schweren Unfall haben, die Firma nicht mehr führen können oder versterben?
Unternehmensführung heißt auch Verantwortung, für sich selbst und für andere! Es sollte vorgesorgt werden, damit eine Unglück nicht zur Katastrophe wird. Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht kann auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten und alle notwendigen Ermächtigungen dafür enthalten, dass eine Vertrauensperson im Notfall die nötigen Entscheidungen treffen und umsetzen kann. Ihr Notar hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen, rechtssicher zu gestalten und Streitigkeiten zu vermeiden.
Notar News
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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit gesucht
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit für Anwalts- & Notarkanzlei in Norderstedt gesucht …weil nicht nur Ideen bei uns in guten Händen sind… ÜBER UNS „SEIDEL – Rechtsanwalt & Notar“ ist eine stark wachsende...